Geschäftsbedingungen

1. ANWENDBARKEIT

Der Käufer kann beim Verkäufer Bestellungen („Bestellung/Bestellungen“) für Produkte des Verkäufers aufgeben. Für alle derartigen Bestellungen gelten ausschließlich die in diesem Kaufvertrag enthaltenen Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes einvernehmlich vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Ein Verzicht des Verkäufers auf die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen gilt nicht als erfolgt, wenn er den Bestimmungen, die auf einem Bestellformular des Käufers erscheinen, darin durch Verweis aufgenommen oder diesem beigefügt sind, nicht widerspricht. Diese Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. 

Entgegenstehende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen in einem Bestellformular des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart und von einem befugten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, jede ihm vom Käufer übermittelte Bestellung abzulehnen.

2. LIEFRUNG

Die Lieferung erfolgt innerhalb der in der Bestellung des Käufers angegebenen Zeit oder gemäß der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit und monatlichen Lieferrate, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. 

Die Transportkosten werden im Voraus gezahlt und der Käufer hat dem Verkäufer die Kosten nach Erhalt einer Rechnung für solche Kosten zu erstatten. Der Verkäufer hat das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen vorzeitige, beschleunigte bzw. Teillieferungen vor dem vertraglich vereinbarten Lieferplan vorzunehmen.

3. INSPEKTION

Der Käufer ist verpflichtet, die gemäß der Bestellung gelieferten Produkte unmittelbar nach der Übernahme durch den Käufer zu inspizieren und anzunehmen oder abzulehnen. Für den Fall, dass die Produkte nicht den geltenden Zeichnungen oder Spezifikationen des Verkäufers entsprechen, muss der Käufer den Verkäufer über diese Nichtübereinstimmung informieren und ihm eine angemessene Gelegenheit geben, diese Nichtübereinstimmung zu beheben. 

Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach der Übernahme der Ware durch den Käufer eine Mitteilung darüber erhält, dass die hierunter gelieferten Produkte nicht den Zeichnungen oder Spezifikationen des Verkäufers entsprechen, gilt dies als Annahme aller hierunter gelieferten Produkte durch den Käufer und als Verzicht auf jegliche derartige Nichtübereinstimmung. 

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Inspektion am Standort des Verkäufers. Für den Fall, dass die Vertragsparteien einvernehmlich vereinbaren, dass der Käufer das Produkt des Verkäufers an dessen Standort inspizieren darf, erfolgt eine solche Inspektion mit angemessener Vorankündigung durch den Käufer an den Verkäufer und zu angemessenen Zeiten sowie auf der Grundlage der Nichteinmischung. Eine solche Inspektion beinhaltet nicht das Recht, obligatorische Inspektionspunkte einzurichten oder geschützte oder wettbewerbsrelevante Bereiche am Standort des Verkäufers zu betreten.

4. ÄNDERUNGEN

Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen an den im Rahmen einer Bestellung gelieferten Produkten vorzunehmen, ohne Haftung oder Verpflichtung, solche Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen in einen vor der Einarbeitung der Änderung, Ergänzung oder Verbesserung hergestellten, verkauften oder gelieferten Artikel oder Produkt zu integrieren.

5. PREISE UND ZAHLUNGEN

Preise und Zahlungen erfolgen in Euro. Sofern nicht anders angegeben, sind die Rechnungsbedingungen 30 Tage netto. Die genannten Preise werden als korrekt betrachtet. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, unbeabsichtigte Preisfehler vor Annahme der Bestellung zu korrigieren. 

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Kreditbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zurückzuziehen und Garantien, Sicherheiten oder eine Vorauszahlung des betreffenden Kreditbetrags zu verlangen. Falls Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, kann der Verkäufer zusätzlich zu allen anderen gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln entweder: (1) erklären, dass das Verhalten des Käufers

vertragswidrig ist und diese Bestellung wegen Zahlungsverzug kündigen; (2) die Waren, für die keine Zahlung geleistet wurde, wieder in Besitz nehmen; (3) zukünftige Lieferungen im Rahmen dieser Bestellung zurückhalten, bis die überfälligen Zahlungen geleistet wurden; (4) zukünftige Lieferungen im Rahmen dieser Bestellung auch nach Begleichung des Zahlungsverzugs nur gegen Barzahlung bei Bestellung oder Vorauszahlung ausführen; (5) Zinsen auf den Zahlungsverzug in Höhe von 1-1/2 % pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, sofern dieser niedriger ist, für jeden Monat oder Teil davon des Zahlungsverzugs zuzüglich der geltenden Lagergebühren oder Lagerhaltungskosten berechnen; oder (6) alle Inkassokosten einschließlich angemessener Rechtsberatungs- und Anwaltsgebühren einfordern; und (7) nach Wahl des Verkäufers alle oben genannten Rechte und Rechtsmittel wie gesetzlich vorgesehen kombinieren.

6. VERRECHNUNG

Alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer im Rahmen einer Bestellung schuldet, sind gemäß den Bedingungen einer Bestellung fällig und zahlbar. Es ist dem Käufer untersagt, derartige Beträge oder Teile davon (ob liquidiert oder nicht) mit Beträgen zu verrechnen, die ihm seiner Meinung nach von dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder sonstigen Geschäftsbereichen oder Einheiten im Rahmen anderer Transaktionen mit dem Verkäufer, dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder sonstigen Geschäftsbereichen oder Einheiten zustehen.

7. GARANTIE

Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet „Nichtübereinstimmung“ eine Nichterfüllung oder Nichterbringung aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Zeichnungen des Verkäufers oder aufgrund von Verarbeitungs- oder Materialfehlern. Normaler Verschleiß und die Notwendigkeit regelmäßiger Überholung und Wartung stellen keine Nichtübereinstimmung dar.

Der Verkäufer gewährleistet, dass seine Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer den geltenden Zeichnungen des Verkäufers entsprechen und frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Diese Garantien gelten für den Käufer sowie seine Rechtsnachfolger und Zessionare. Diese Garantie ist für zwölf (12) Monate nach Versand des Produkts durch den Verkäufer gültig. 

Die Garantiezeit für die Reparatur oder den Ersatz des defekten Produkts durch den Verkäufer, die von der Garantie abgedeckt ist, entspricht dem verbleibenden Teil der ursprünglichen Garantie oder sechs Monaten nach der Lieferung des reparierten oder ersetzten Produkts (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist).

Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb der Garantiezeit schriftlich über die Nichtübereinstimmung eines Produkts informieren und das Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Feststellung an den Verkäufer zurücksenden. 

Vor der Rücksendung des Produkts an den Verkäufer muss der Käufer vom Verkäufer eine Rücksendegenehmigung (RMA) einholen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jedes Produkt, das ohne gültige Rücksendegenehmigung eingeht, an den Käufer zurückzusenden.

Für den Fall, dass der Verkäufer die vom Käufer gemeldete Nichtübereinstimmung nicht bestätigen kann, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dem Verkäufer eine Bewertungsgebühr bzw. eine Gebühr für den Fall zu zahlen, dass keine Mängel festgestellt wurden. Der Betrag dieser Gebühr richtet sich nach den Angaben in der Rücksendegenehmigung des Verkäufers. Die Verpflichtung des Verkäufers und die Abhilfe des Käufers im Rahmen dieser Garantie beschränken sich nach Wahl des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz jeglicher Nichtübereinstimmung des Produkts. Der Verkäufer verpflichtet sich, für den Hin- und Rücktransport eines nicht übereinstimmenden Produkts die normalen Versandkosten zur nächstgelegenen hierin angegebenen Einrichtung für die Garantiereparatur der im Rahmen einer Bestellung gelieferten Produkte nicht zu überschreiten. 

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung aller Produkte während des Transports trägt die Partei, die den Transport dieser Produkte veranlasst.

Der Verkäufer haftet im Rahmen dieser Garantie nicht, wenn das Produkt folgenden Einflüssen ausgesetzt war:

  1. Jeglicher Wartung, Reparatur, Installation, Handhabung, Transport, Lagerung, Bedienung oder Nutzung, die unsachgemäß erfolgt oder anderweitig nicht den Anweisungen des Verkäufers entspricht; oder
  2. Jeglicher Änderung, Modifikation oder Reparatur durch andere Personen als den Verkäufer oder die vom Verkäufer ausdrücklich autorisierten Personen; oder
  3. Jeglichem Unfall, jeder Verunreinigung, jedem Schaden durch Fremdkörper, jedem Missbrauch, jeder Vernachlässigung nach der Lieferung an den Käufer; oder
  4. Jeglichem Schaden, der durch den Ausfall eines vom Verkäufer gelieferten Produkts verursacht wird, für das keine Garantie besteht, oder durch ein Produkt, das nicht vom Verkäufer geliefert wurde.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: DIESE GARANTIE IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN GARANTIEN, OB SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, U. A. STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER SPEZIELLE SCHÄDEN JEGLICHER ART. KEINE ERWEITERUNG DIESER GARANTIE IST FÜR DEN VERKÄUFER VERBINDLICH, ES SEI DENN, SIE WIRD SCHRIFTLICH FESTGELEGT UND VON EINEM AUTORISIERTEN VERTRETER DES VERKÄUFERS UNTERZEICHNET.

8. UNVERSCHULDETE VERZÖGERUNG

Der Verkäufer ist nicht für Verzögerungen bei der Lieferung und Erfüllung anderer vertraglicher Verpflichtungen aus dieser Bestellung verantwortlich, die durch Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen und ohne sein Verschulden oder seiner Fahrlässigkeit entstehen, u. a. staatliche Embargos, Blockaden, Beschlagnahmung oder Einfrieren von Vermögenswerten, Verzögerungen oder Verweigerungen bei der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung oder deren Aussetzung bzw. Widerruf oder sonstige Maßnahmen einer Regierung, Brände, Überflutungen, extreme Witterungsverhältnisse oder sonstige Naturkatastrophen, Quarantänen, Streiks oder Aussperrungen, Aufstände, Unruhen, Aufruhr, ziviler Ungehorsam, Krieg, Materialknappheit oder Verzögerungen bei Lieferungen an den Verkäufer durch Dritte. Falls die Umstände der unverschuldeten Verzögerung sechs Monate andauern, kann jede Partei nach ihrer Wahl diese Bestellung stornieren, ohne dass eine Strafe oder Haftung anfällt, und ohne dass die Partei als in Verzug befindlich oder vertragsbrüchig gilt.

9. STORNIERUNG

Der Käufer behält sich das Recht vor, jeden Teil dieser Bestellung zu stornieren, der von einem Verzug des Verkäufers oder einer Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Verkäufers oder einem vom oder gegen den Verkäufer eingereichten Antrag oder eingeleiteten Verfahren gemäß einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gesetz in Bezug auf Konkurs, Vergleich, Reorganisation, Zwangsverwaltung oder Abtretung zugunsten von Gläubigern betroffen ist.

10. STREITIGKEITEN

Sofern zwischen Käufer und Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt jede Streitigkeit im Zusammenhang mit einer Bestellung eines in den Europäische Union ansässigen Käufers, die nicht von den Vertragsparteien beigelegt werden kann, der Entscheidung eines zuständigen Gerichts. 

Bei Bestellungen eines Käufers mit Sitz außerhalb der Europäische Union greifen die Vertragsparteien auf ein verbindliches Schiedsverfahren unter einer einvernehmlich vereinbarten Vorgehensweise zurück.

11. ANWENDBARES RECHT

Diese Vereinbarung unterliegt der Auslegung den Gesetzen Dänemarks, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. 

Verkäufer und Käufer vereinbaren ausdrücklich, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und alle Nachfolgebestimmungen davon von dieser Vereinbarung auszuschließen.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Haftung des Verkäufers für jegliche Ansprüche aufgrund von Verlusten oder Schäden, die aus einer Bestellung entstehen, mit dieser in Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, oder aus der Durchführung oder Nichterfüllung derselben, oder aus der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Weiterverkauf, der Reparatur oder der Verwendung eines Produkts, das von einer Bestellung abgedeckt ist oder im Rahmen einer Bestellung geliefert wurde, darf in keinem Fall den Kaufpreis überschreiten, der dem Produkt oder dem Teil davon, das den Anspruch begründet, zuzuordnen ist, mit Ausnahme der Bestimmungen im Abschnitt „Patententschädigung“. 

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für besondere, zufällige oder Folgeschäden. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieser Bestellung zu Gunsten der Parteien der Bestellung und nicht zu Gunsten anderer Personen.

13. GEHEIMHALTUNG UND NICHTVERWENDUNG VON VERKÄUFERINFORMATIONEN

Der Käufer verpflichtet sich, die Daten des Verkäufers nicht zur Herstellung oder Beschaffung von Produkten, die Gegenstand dieser Bestellung sind, oder ähnlichen Produkten zu verwenden, oder die Herstellung oder Beschaffung dieser Produkte durch eine andere Quelle zu veranlassen, oder die Daten und Informationen ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers zu reproduzieren oder sich diese anderweitig anzueignen. 

Der Käufer verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Daten oder andere Informationen des Verkäufers, die sich auf diese Bestellung beziehen und Eigentum des Verkäufers sind, an Dritte weiterzugeben oder diesen zur Verfügung zu stellen.

14. PATENT ENTSCHÄDIGUNG

Sofern eine Bestellung nicht Produkte gemäß den Entwürfen, Zeichnungen oder Spezifikationen des Käufers vorsieht, verpflichtet sich der Verkäufer, den Betrag eines etwaigen rechtskräftigen Urteils gegen den Käufer aus einer Klage zu zahlen, in der behauptet wird, dass ein im Rahmen dieser Klage hergestelltes oder geliefertes Handelsprodukt aufgrund seiner Herstellung, seines Verkaufs oder seiner Verwendung ein zum Zeitpunkt des Vertrags erteiltes EU-Patent verletzt. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer die angemessenen Kosten und Aufwendungen des Käufers zur Verteidigung gegen eine solche Klage, wenn der Verkäufer die Verteidigung nicht selbst übernimmt, vorausgesetzt, der Verkäufer wird umgehend über die Androhung oder Eröffnung einer solchen Klage informiert und ihm wird die volle und ausschließliche Kontrolle zur Durchführung der Verteidigung oder Beilegung angeboten.

Die Haftungsfreistellung des Verkäufers gilt nicht, wenn die Verletzung bei normaler Verwendung, für die die Produkte entwickelt wurden, nicht eingetreten wäre. Es wird keine Verantwortung für tatsächliche oder angebliche Verletzungen ausländischer Patente übernommen. Die Schadensersatzhaftung des Verkäufers im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Wert der an den Käufer verkauften Produkte beschränkt.

Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Folgeschäden oder daraus entstehende Kosten. Falls geltend gemacht wird, dass ein hierunter geliefertes Produkt ein EU-Patent verletzt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Käufer das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu verwenden, oder (b) das Produkt ersetzen oder modifizieren, sodass es keine Patentverletzung mehr darstellt, oder (c) dem Käufer bei Rückgabe des Produkts an den Verkäufer eine Gutschrift für das Produkt abzüglich einer angemessenen Wertminderung für Nutzung, Beschädigung und Veralterung gewähren. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Kosten und Ausgaben zu tragen, die dem Verkäufer im Rahmen seiner Verteidigung entstehen, sowie den Betrag eines etwaigen Urteils gegen den Verkäufer in einer Klage oder einem Verfahren gegen den Verkäufer aufgrund einer behaupteten Patentverletzung, die ausschließlich daraus resultiert, dass der Käufer ein hierunter geliefertes Produkt mit einem nicht vom Verkäufer hergestellten oder gelieferten Artikel kombiniert, oder aus dem Verkauf oder der Verwendung einer solchen Kombination durch den Käufer. 

Der Verkäufer verpflichtet sich außerdem, die Käufer und Vertreter des Käufers für derartige Rechtsverletzungen schadlos zu halten, sofern und soweit der Käufer sich dazu bereit erklärt hat, sie zu schadlos zu halten, jedoch nicht in einem größeren Umfang, als der Verkäufer den Käufer hierin schadlos gehalten hat und unter denselben hierin dargelegten Bedingungen. Für den Fall, dass ein im Rahmen dieser Bestellung zu lieferndes Produkt gemäß den vom Käufer angegebenen Zeichnungen, Mustern oder Fertigungsspezifikationen hergestellt werden soll und nicht vom Verkäufer entworfen wurde, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer im gleichen Umfang und unter den gleichen Anforderungen, wie sie in der Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wie oben dargelegt sind, schad- und klaglos zu halten.

Das Vorstehende gilt anstelle jeglicher anderer ausdrücklicher oder stillschweigender Entschädigung oder Garantie des Verkäufers in Bezug auf geistiges Eigentum (Patente, Geschäftsgeheimnisse, Halbleiterschutzrechte, Marken, Urheberrechte oder dergleichen).

15. SOFTWARELIZENZ

Für den Fall, dass dem Käufer vom Verkäufer im Rahmen einer Bestellung Software oder Softwaredokumentation in jedweder Form zur Verfügung gestellt wird und zwischen Käufer und Verkäufer kein Softwarelizenzvertrag für diesen Verkauf unterzeichnet wurde, erklärt sich der Käufer mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden, die mit dem Datum der ersten Lieferung hierunter in Kraft treten:

  1. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der hierin bereitgestellten Software oder Softwaredokumentation: (i) im Rahmen des normalen Betriebs in oder mit Produkten des Verkäufers, die in Flugzeugen installiert sind oder installiert werden sollen, (ii) bei der Analyse oder Formatierung von Berichten unter Verwendung von Daten aus solchen Produkten des Verkäufers oder (iii) auf Produkten des Verkäufers oder auf Produkten, die nicht vom Verkäufer stammen, die zum Testen, Verwalten, Herunterladen oder Verarbeiten von Produkten des Verkäufers zusammengestellten Informationen verwendet werden.
  2. Das Erstellen von Kopien der Software oder Dokumentation ist mit Ausnahme einer Kopie für Archivierungszwecke untersagt, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer genehmigt wurde.  Sollte ein solches Kopieren gestattet sein, wird der Käufer alle Eigentums- und Urheberrechtshinweise sowie andere Hinweise des Verkäufers in derselben Art und Weise reproduzieren und einbinden, in der der Verkäufer diese Hinweise und Texte sowohl in als auch auf jeder Kopie der lizenzierten Software und Dokumentation und in jeglicher Form bereitstellt.
  3. Die Softwarelizenz und die Rechte, die der Verkäufer dem Käufer hierunter gewährt, sind für den Käufer persönlich.  Die lizenzierte Software und Dokumentation dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht unterlizenziert, übertragen oder an Dritte verliehen werden, mit der Ausnahme, dass der Käufer die lizenzierte Software und Dokumentation im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Fluggeräten oder vom Verkäufer gelieferten Testgeräten übertragen darf, in denen die lizenzierte Software und Dokumentation installiert ist, oder mit denen sie verwendet wird.  Eine solche Übertragungserlaubnis ist an den Weiterverkauf oder die Übertragung der Zustimmung des Käufers gebunden, die lizenzierte Software und Dokumentation unter denselben oder ähnlichen Bedingungen, wie sie in dieser Softwarelizenz festgelegt sind, zu verwenden und deren Vertraulichkeit zu wahren.  Der Käufer wird den Verkäufer jedoch schriftlich über die Übertragung der lizenzierten Software und Dokumentation informieren.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, die gesamte lizenzierte Software und Dokumentation nur wie hierin autorisiert zu verwenden.  Der Käufer darf weder selbst noch mit Unterstützung Dritter Änderungen an der lizenzierten Software und der Dokumentation vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übersetzen, Dekompilieren, Disassemblieren oder Rückassemblieren, Reverse Engineering, Erstellen abgeleiteter oder zusammengeführter Werke oder Durchführen anderer Vorgänge an der lizenzierten Software und der Dokumentation, um Teile der Programmliste, des Objektcodes oder Quellcodes oder darin enthaltener Informationen wiederherzustellen.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, die lizenzierte Software und Dokumentation vertraulich zu akzeptieren und aufzubewahren.  Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, durch Anweisung, Vereinbarung oder auf andere Weise geeignete Schritte gegenüber den Mitarbeitern oder Vertretern des Käufers oder anderen Personen, denen der Zugriff auf die lizenzierte Software und Dokumentation gestattet ist, wie folgt zu unternehmen, um die genannten Mitarbeiter, Vertreter oder anderen Personen, die mit der Software in Kontakt kommen können, über den vertrauliche Charakter der lizenzierten Software und Dokumentation zu informieren und den Verpflichtungen aus dieser Softwarelizenz in Bezug auf Verwendung, Vervielfältigung sowie Schutz und Sicherheit der lizenzierten Software und Dokumentation nachzukommen.
  6. Diese Softwarelizenz gilt ab dem Datum der ersten Lieferung hierunter und bleibt gültig, bis sie vom Käufer aus irgendeinem Grund mit einer schriftlichen Mitteilung an den Verkäufer dreißig (30) Tage im Voraus gekündigt wird, vorausgesetzt, der Käufer stellt die Nutzung ein und gibt die Software und Dokumentation des Verkäufers zurück oder vernichtet sie; oder vom Verkäufer, wenn der Käufer eine der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenz nicht einhält und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers über diesen Verstoß behebt.
  7. Ungeachtet der hierin an anderer Stelle gewährten Garantien erkennt der Käufer an, dass die lizenzierte Software und Dokumentation flugzeug- oder sensorspezifisch sein kann und daher möglicherweise angemessene Anpassungen oder Verfeinerungen erfordert, um den spezifischen Anforderungen des Käufers zu entsprechen.  Der Käufer muss dem Verkäufer bei der Durchführung derartiger Anpassungen und Verfeinerungen angemessene Unterstützung leisten.  Solche angemessenen Anpassungen oder Verfeinerungen beginnen mit dem Lieferdatum und werden dem Käufer vom Verkäufer für einen Zeitraum von höchstens neunzig (90) Tagen zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er die lizenzierte Software und Dokumentation bei der Erfüllung eines Dienstleistungs- oder Produktverkaufsvertrags oder Untervertrags mit einer Regierung nicht in einer Weise verwendet, die die Rechte des Verkäufers an der lizenzierten Software und Dokumentation beeinträchtigt.  Möchte der Käufer die lizenzierte Software oder Dokumentation zur Erfüllung eines Vertrags oder Untervertrags mit einer Regierung verwenden, muss er sich vor einer solchen Verwendung mit dem Verkäufer über die Verfahren und die Verwendung einschränkender Kennzeichnungen beraten, die zum Schutz der Eigentumsinteressen des Verkäufers erforderlich sind.
  9. Diese Lizenz und der Verkauf unterliegen den jetzt oder zukünftig geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie anderen Verwaltungsakten der Europäische Union und anderer Regierungen und deren Ministerien und Behörden in Bezug auf die Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr lizenzierter Software und Dokumentation.  Der Käufer erkennt an, dass er für die erforderliche Einhaltung derartiger Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsakte verantwortlich ist.
  10. Der Verkäufer verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um alle Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen, die jetzt oder zukünftig von der EU im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen dieser Bestellung verlangt werden können. Dies stellt jedoch keine Leistungspflicht seitens des Verkäufers dar, die gemäß den oben genannten Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen nicht rechtmäßig erfüllt werden kann.

16. SPEZIELLE WERKZEUGE UND DATEN

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind und bleiben sämtliche Materialien, Software, Datenprozesse, Geräte, Einrichtungen und Spezialwerkzeuge (wozu unter anderem Vorrichtungen, Matrizen, Halterungen, Gussformen, Muster, Spezialgewindebohrer, Spezialmessgeräte, Spezialprüfgeräte, andere Spezialgeräte sowie Fertigungshilfsmittel und deren Ersatzteile gehören), die bei der Herstellung der von einer Bestellung abgedeckten Produkte verwendet werden, Eigentum des Verkäufers. 

Der Verkäufer behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an Zeichnungen, technischen Anweisungen, Spezifikationen und allen anderen schriftlichen Daten, sofern vorhanden, die mit den Produkten geliefert werden.

17. STEUERN

Die hierin genannten Preise enthalten nicht die erforderlichen Beträge zur Deckung etwaiger Steuern oder Abgaben, u. a. bundesstaatliche, staatliche und kommunale Verbrauchs-, Verkaufs- oder Nutzungssteuern oder Einfuhrzölle auf die Herstellung, den Verkauf, den Vertrieb oder die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen hierunter. 

Sämtliche hierunter fälligen und geschuldeten Steuern oder Abgaben sind vom Käufer zu zahlen. 

Dementsprechend behält sich der Verkäufer das Recht vor, seinen Preis nach Ausführung dieser Bestellung zwischen den Vertragsparteien um sämtliche Steuern oder Abgaben zu erhöhen, die hierunter möglicherweise fällig werden, und der Verkäufer kann dem Käufer den genannten zusätzlichen Betrag in Rechnung stellen. Diese Klausel bleibt auch nach Annahme und vollständiger Erfüllung dieser Bestellung durch die hierin enthaltenen Vertragsparteien gültig.

18. ABTRETUNG

Keine der Vertragsparteien darf diese Bestellung oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten. Diese Zustimmung darf nicht aus ungerechtfertigten Gründen verweigert werden. 

Sofern keine entsprechende Zustimmung eingeholt wird, hat die nicht übertragende Partei gegenüber einem Zessionar der abtretenden Partei keinerlei Verpflichtungen.

19. VERZICHT

Das Versäumnis des Verkäufers, bei einem Verstoß gegen diese Bestellung alle oder einige seiner Rechte geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte hinsichtlich dieses oder eines nachfolgenden Verstoßes dar, noch stellt die Annahme einer Zahlung oder Dienstleistung einen Verzicht dar. 

Der Verzicht auf ein Recht erstreckt sich nicht auf andere Rechte des Verkäufers und berührt diese auch nicht. Ebenso wenig erstreckt sich ein solcher Verzicht auf spätere ähnliche oder andersartige Vertragsverletzungen.

20. SALVATORISCHE KLAUSEL

Wird eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen aus irgendeinem Grund für gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so gilt diese Bestimmung für den betreffenden Streitfall als gestrichen, alle anderen Bestimmungen bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft.

21. Vollständige Vereinbarung

Käufer und Verkäufer vereinbaren und erkennen an, dass diese Geschäftsbedingungen zusammen mit dem Kaufvertrag und dem Angebot/der Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen. Für den Fall, dass Käufer und Verkäufer die Verkaufsbedingungen ändern, ergänzen oder anderweitig modifizieren möchten, muss dies schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.